Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Nun ist der große Tag gekommen. Sie haben sich im Vorfeld ausführlich über Ihr Wunschobjekt informiert, Einblick in das Verkehrswertgutachten genommen und eventuell sogar die Immobilie von innen besichtigt. Sie haben einen klaren Betrag vor Augen, den Sie für die Immobilie auszugeben bereit sind. Die Zwangsversteigerung kann kommen.
Idealerweise waren Sie bereits vor Ihrem Versteigerungstermin bei mehreren anderen Zwangsversteigerungen anwesend, um den Ablauf etwas besser kennen zu lernen. Wenn nicht, möchten wir Ihnen nachfolgend einen kleinen Überblick über den Ablauf einer Zwangsversteigerung geben.
Zunächst ist es ganz wichtig, dass Sie, wenn Sie an einer Zwangsversteigerung teilnehmen wollen, einen gültigen Personalausweis mitbringen. Ohne diesen werden Sie nicht zur Versteigerung zugelassen.
Zum Ablauf der Versteigerung. Jede Zwangsversteigerung beginnt damit, dass ein Rechtspfleger alle für die Versteigerung relevanten Punkte aus dem Grundbuch der betreffenden Immobilie bekannt gibt. Dies kann zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht für dort lebende Parteien oder ähnliches sein. Danach werden alle Gläubiger und deren Ansprüche sowie der durch einen unabhängigen Gutachter ermittelte Verkehrswert der Immobilie bekannt gegeben. Anschließend weist der Rechtspfleger in der Regel noch auf Besonderheiten der Immobilie hin. Dies könnte zum Beispiel ein bestehender Denkmalschutz oder ähnliches sein. Zum Abschluss werden die Versteigerungsbedingungen bekannt gegeben und das gesetzliche Mindestgebot festgelegt.
Im Anschluss an diese Einleitungsphase beginnt die so genannte Bieterstunde. Diesen Begriff dürfen Sie nicht falsch verstehen, denn eine Bieterstunde dauert nicht zwangsläufig 60 Minuten. Es ist lediglich gesetzlich festgelegt, dass die Bieterstunde mindestens 30 Minuten dauern muss. Sie kann aber auch deutlich länger gehen. In dieser Zeit können Sie Ihre Gebote abgeben beziehungsweise andere Bieter überbieten. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Bieterstunde erst dann endet, wenn der Rechtspfleger offiziell das Ende bekannt gibt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie noch Gebote abgeben, auch wenn der dritte Hammerschlag bereits kurz zuvor betätigt wurde. Wenn Sie das höchste Gebot abgegeben haben, wird der Rechtspfleger anschließend eine Eigentumsübertragung verkünden. Damit sind Sie der neue rechtmäßige Eigentümer der Immobilie geworden.
Ihnen gehört jetzt die Immobilie mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Gleichzeitig haben Sie mit dem Zuschlagsbeschluss automatisch einen Räumungstitel erworben, mit dem Sie die sofortige Zwangsräumung der Immobilie veranlassen können. Dies geschieht in der Regel über einen Gerichtsvollzieher.
Sie sind nun verpflichtet, in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Ende der Versteigerung den Kaufpreis zuzüglich vier Prozent Zinsen ab dem Versteigerungstermin an das zuständige Gericht zu zahlen. In dieser Zeit müssen Sie also die Finanzierung für das betreffende Objekt organisiert haben. Wenn Sie diese Zahlung pünktlich an das Gericht leisten, werden Sie als neuer Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen.
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