Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Zunächst gilt es, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kauf einer Immobilie im ausgewählten Land sorgsam zu beschäftigen. Dies gilt übrigens auch innerhalb der Europäischen Union. Es sind zwar durch die gemeinsamen Richtlinien viele Dinge standardisiert worden, jedoch herrschen teilweise immer noch gravierende Unterschiede hinsichtlich der Anforderungen und Bestimmungen eines Immobilienkaufs im jeweiligen Land.
Grundsätzlich gilt innerhalb der Europäischen Union die so genannte Niederlassungsfreiheit. Jedem Bürger steht es also frei, sich in dem Land aus seiner Wahl dauerhaft niederzulassen - von Ausnahmen, wie beispielsweise der Schweiz, einmal abgesehen. Die Niederlassungsfreiheit bedeutet jedoch noch lange nicht, dass in dem betreffenden Land auch die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie in Deutschland gelten. So ist es in einigen Ländern gang und gäbe, dass Verträge nicht nur per Unterschrift geschlossen werden, sondern auch in mündlicher Form rechtlich wirksam sein können.
Ebenso wichtig ist es, dass Sie sich mit den Baubestimmungen am Zielort gründlich auseinandersetzen. Nicht selten kommt es vor, dass Deutsche im Ausland eine Immobilie erwerben, die zunächst den Eindruck eines Schnäppchens macht und bei der die Käufer größere Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahmen planen, die sich letztendlich aufgrund besonderer Baubestimmungen aber nicht durchsetzen lassen. Im Endeffekt steht der Käufer mit einer Immobilie dar, die er kaum für seine eigenen Zwecke verwenden kann. Dann wird manchem klar, warum das Haus als Schnäppchen angeboten wurde.
Damit Sie einige Ansatzpunkte haben, worauf Sie sich beim Kauf einer Immobilie im jeweiligen Land einlassen, hier ein paar wichtige Tipps:
Beim Immobilienkauf in Italien gilt bereits der Vorvertrag - also ein ohne Hinzuziehen eines Notars abgeschlossener Vertrag - als voll rechtsverbindlich. Erwirbt der Interessent die Immobilie letztendlich doch nicht, ist in der Regel eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Noch extremer sieht es in Spanien aus. Hier gelten auch mündlicher Kaufvereinbarungen beziehungsweise schriftliche Vereinbarung ohne besondere Form als rechtlich verbindlich. Der Interessent ist bei einem Kaufrückzug zwar nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, kann jedoch auf Schadenersatz verklagt werden.
In Frankreich ist - ähnlich wie in Italien - der Abschluss eines Vorvertrages obligatorisch, welcher dann ebenfalls rechtlich verbindlich ist. Zusätzlich sind hier bei Abschluss dieses Vorvertrages in der Regel 10 Prozent Anzahlung auf den Kaufpreis zu leisten. Hält sich der Käufer nicht an die Vereinbarung, dienen diese 10 Prozent gleichzeitig als Vertragsstrafe, die der Käufer einbehalten kann.
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