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Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen oder mieten: Die Nebenkosten müssen immer gezahlt werden. Man spricht dabei auch von den so genannten Betriebskosten, die zusammen mit dem eigentlichen Mietanteil die Gesamtkosten für die Miete der Immobilie ergeben.
Viele werden diese Neben- oder Betriebskosten noch von ihren früheren Mietverhältnissen kennen. Hauptsächliche Kostenfaktoren sind hier die Versorgung mit Wasser, die Entsorgung von Abwasser, die Müllbeseitigung sowie der Betrieb einer Heizung, welche in der Regel auch gleichzeitig die Warmwasserversorgung mit übernimmt.
Bei einer Mietwohnung können außerdem noch Kosten für die Reinigung eines Treppenhauses, für dessen Beleuchtung sowie für die Dienste eines Hausmeisters hinzukommen. Diese Kosten fallen in der Regel bei der Miete eines eigenen Hauses weg, dafür stehen hier andere Kostenpositionen an. Diese sind z. B.:
Je nach Art der Immobilie können noch weitere Kostenpositionen hinzukommen.
Der Mieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Betriebskosten zu übernehmen. Grundsätzlich werden sie erst mit Ablauf eines festgelegten Abrechnungszeitraums auferlegt. Es wird jedoch in nahezu jedem Mietvertrag vereinbart, dass angemessene Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu leisten sind. Genau diese Vorauszahlungen kennt man als monatliche Nebenkosten.
Wichtig ist dabei zu unterscheiden, ob die Nebenkosten zur eigentlichen Miete hinzugerechnet werden oder diese als Inklusivmiete berechnet wird, bei der alle Betriebskosten bereits im festen Mietbetrag enthalten sind. Nur im ersten Fall ist der Vermieter dazu berechtigt, die Betriebskosten nach Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums zu erhöhen.
Der Vermieter ist dagegen verpflichtet, bei vereinbarten Vorauszahlungen die Nebenkosten mindestens einmal pro Jahr abzurechnen. Die Nebenkostenabrechnung muss in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. In dieser Abrechnung werden die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungsbeträge den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt. Hat der Mieter zuviel gezahlt, erhält er eine entsprechende Rückzahlung, im gegenteiligen Fall muss er den Differenzbetrag nachzahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Differenzbetrag zu errechnen und dem Mieter mitzuteilen.
Wie hoch die Nebenkosten für Ihre Mietimmobilie effektiv ausfallen, hängt in der Regel von der Wohnfläche des Hauses ab. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben, die kalten Betriebskosten anteilsmäßig nach dieser Wohnfläche zu berechnen. Bei einem Mieterverein in Ihrer Nähe können Sie sich erkundigen, wie hoch die durchschnittlichen Nebenkosten pro Quadratmeter Wohnfläche für Ihre Region ausfallen.
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