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Wissenswertes zu den Miethöhen

Wer eine Immobilie erwirbt, für die bereits Mietverhältnisse bestehen, muss sich unter Umständen auf einiges gefasst machen. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle bereits bestehende Mietverhältnisse inklusive ihrer individuellen Rechte und Pflichten mit zu übernehmen. Dabei gilt es, nach Möglichkeit bereits im Vorfeld die bestehende Mietverträge einzusehen und somit feststellen zu können, ob große Probleme - beispielsweise im Falle einer Kündigung - zu erwarten sind. Auch im Bereich der Miethöhe beziehungsweise der Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel sind zumindest Grundkenntnisse beim neuen Besitzer der Immobilie gefragt, wenn dieser spätere Probleme vermeiden möchte. Hier die wichtigsten Informationen zu diesen Themen:

Die Miethöhe

Erwerber einer bereits vermieteten Immobilie sollten darauf achten, dass die Miethöhe den ortsüblichen Gegebenheiten entspricht. Selbstverständlich hängt die Höhe der Miete nicht nur von diesen Gegebenheiten ab, sondern auch von der Ausstattung des Wohnraums, der Lage der Immobilie und vielen anderen Faktoren. Trotzdem kann es bei wesentlich überhöhten Mieten durchaus zu Problemen kommen, da der Mieter in diesem Fall berechtigt ist, Klage wegen Mietwucher zu erheben. Einige Gerichte haben dabei bereits den Mietern recht gegeben und somit den Vermieter dazu gezwungen, die Mietpreise deutlich nach unten zu korrigieren.

Der Mietspiegel

Wenn festzustellen ist, ob die Miete für ein vermietetes Objekt überhöht ist oder nicht, orientieren sich die Gerichte fast immer an der so genannten „ortsüblichen Vergleichsmiete“. Diese Vergleichsmiete wiederum ist in einem Mietspiegel festgelegt. Er existiert in der Regel für jede Gemeinde und jeden Ort in Deutschland und wird durch die Stadt sowie eventuell durch Vereinigungen von Immobilieneigentümern und Mietern erstellt. Im Falle von Mietstreitigkeiten können die Parteien Einsicht in diesen Mietspiegel nehmen und somit Vergleichswerte hinsichtlich der Miethöhe finden.

Mietwucher

Zu einem Mietwucher kommt es meist dann, wenn das Angebot am Markt an freiem Wohnraum eher knapp und die Nachfrage dafür um so größer ist. Diese Lage nutzen viele Vermieter aus, um deutlich überhöhte Mieten für ihre Objekte zu verlangen. Dabei sind sich viele gar nicht im Klaren darüber, dass der so genannte Mietwucher in Deutschland gesetzlich verboten ist. Doch wann spricht man von Mietwucher? Zunächst ist festzustellen, dass es verschiedene Stufen von Mietwucher in Deutschland gibt. In der Regel beginnt dieser, wenn eine Miethöhe verlangt wird, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Meist werden solche Verstöße allerdings noch als Ordnungswidrigkeit gewertet. Wer allerdings Mieten verlangt, die 40 oder 50 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen, der kann im Ernstfall mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe rechnen.


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