Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Die so genannte Bonität bezeichnet grundsätzlich die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers. Auch Unternehmen oder sogar Staaten können hinsichtlich ihrer Bonität beurteilt werden, dies soll jedoch an dieser Stelle nicht unser Thema sein.
Die Kreditwürdigkeit bezeichnet dabei die voraussichtliche Eignung, den aufgenommenen Kreditbetrag laut den Bedingungen im dabei geschlossenen Vertrag ordnungsgemäß zurückzahlen zu können und zurückzahlen zu wollen. Es wird also hierbei nicht nur die so genannte wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit beurteilt, sondern auch die Zahlungswilligkeit, welche beispielsweise anhand anderer Darlehen, die in der Vergangenheit aufgenommen und zurückgezahlt wurden, beurteilt wird.
Welche Faktoren zählen nun zur persönlichen Bonität? Diese Umstände sollen im Folgenden einmal etwas näher beleuchtet werden.
Ausschlaggebender Faktor in den meisten Fällen hinsichtlich der persönlichen Bonität ist das monatliche Einkommen. Dabei spielt sowohl die Höhe dieses Einkommens eine Rolle als auch, wie lange der Arbeitnehmer schon bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt ist. Einzelne Kreditgeber werten außerdem aus, in welcher Branche der Arbeitnehmer tätig ist und welche Zukunftschancen diese aufweist. Insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern, die keinen festen Arbeitgeber vorweisen können, spielt der letztgenannte Punkt eine wichtige Rolle.
Für die Bewertung der Bonität zählt jedoch nicht nur das Haupteinkommen, sondern auch eventuell vorhandene Nebeneinkünfte. Dies können beispielsweise die Einkünfte aus Nebenjobs, angemeldeten Gewerben beziehungsweise Kleingewerben sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein. Auch Zinseinkünfte aus angelegtem Kapital, Aktien oder sonstige Kapitalanlagen zählen hierzu. Die Aktien selbst jedoch werden zum persönlich vorhandenen Vermögen gerechnet, zu dem auch Immobilien und gespartes Eigenkapital gehören.
Um die Bonität objektiv urteilen zu können, müssen jedoch nicht nur die Einnahmen der zu bewertenden Person berücksichtigt werden, sondern auch dessen Ausgaben, Belastungen und Verbindlichkeiten. So spielt es zum Beispiel eine maßgebliche Rolle, welche monatlichen Belastungen der Kreditnehmer durch Miete, Versicherungen, Unterhaltszahlungen und vieles mehr vorzuweisen hat. Auch in der Vergangenheit abgeschlossene Kredite und Finanzierungen, für die monatliche Raten zu zahlen sind, fallen damit unter die im Rahmen der Bonität bewerteten Belastungen und Verbindlichkeiten.
Um die Bonität letztendlich beurteilen und bewerten zu können, werden die monatlichen Einnahmen den Ausgaben und Belastungen gegenübergestellt. Heraus kommen sollte dabei ein ansehnlicher Überschuss, mit dem dann die Lebenshaltungskosten bestritten werden können - auch dann, wenn die monatlichen Raten für die neu abzuschließende Finanzierung beziehungsweise den Immobilienkredit hinzukommen. Im Grunde kann sich also jeder seine Bonität selbst ausrechnen, indem er alle vorhandenen Einkünfte den Ausgaben und Belastungen gegenübergestellt. Bleibt nun noch genug Kapital übrig, um die monatlichen Raten für die Finanzierung sowie den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, so stehen die Chancen sehr gut, die Finanzierung bewilligt zu bekommen.
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