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Der Kreditnehmer - oder: Wer steht für den Kredit gerade?

Mit Ihrer Unterschrift unter den fertigen Kreditvertrag gehen viele Menschen sehr leichtfertig um. Kaum jemand ist sich bewusst darüber, welche Konsequenzen es haben kann, wenn man einen Kreditvertrag unterschreiben. Oft kommt es hierbei vor, dass Ehepartner zusammen einen Kredit aufnehmen und daher auch zusammen den entsprechenden Vertrag unterzeichnen. Dabei ist die Ehefrau, welche vielleicht noch nicht einmal selbst arbeiten geht, häufig der Meinung, sie unterschreibe den Kreditvertrag ausschließlich zur Sicherung der Darlehensschuld, was aber nicht hieße, dass man sie im Ernstfall in die finanzielle Verpflichtung nehmen kann.

Das ist grundlegend falsch. Schon vor einigen Jahren hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, dass sich Ehegatten, die einen Kreditvertrag mit unterschreiben, nicht mit dem Hinweis auf ein nicht vorhandenes oder geringes Einkommen aus der Rückzahlungspflicht lösen können. Ehepartner, die den Vertrag mit unterschreiben, sind daher als reguläre Darlehensnehmer einzustufen und unterliegen den gleichen Pflichten, wie der andere im Vertrag genannte Part.

Dieses Urteil zeigt wieder einmal, wie folgenreich die Unterschrift unter einem Kreditvertrag sein kann. Ehepartner sollten sich also nach Möglichkeit bereits im Vorfeld zusammensetzen und darüber beraten, wer am besten den Kreditvertrag unterschreibt. Üblicherweise sollte dies das Familienmitglied sein, welches einen festen Arbeitsplatz hat und das meiste Geld in die Familienkasse einbringt. Ehepartner, die keinen eigenen Arbeitsplatz haben - darunter fallen beispielsweise auch Hausfrauen - sollten sich indes gut überlegen, ob Sie den entsprechenden Kreditvertrag wirklich mit unterschreiben wollen. Im Falle einer Trennung beziehungsweise einer Auflösung der Ehe könnte der unterschriebene Kreditvertrag den finanziellen Ruin für sie bedeuten. Der Partner sollte in diesem Fall Verständnis dafür aufbringen, wenn Sie ohne eigenes Gehalt nicht dazu bereit sind, einen Kreditvertrag über eine solch hohe Summe, wie sie bei einem Immobilienkredit anfällt, mit zu unterschreiben.


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