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Der Kreditvertrag

Nun ist es endlich soweit. Sie haben Ihre Kostenkalkulation vernünftig durchgeführt, alle Nebenkosten mit einbezogen, einige Rücklagen und Pufferbeträge eingeplant und so die korrekte Kredithöhe für Ihre persönlichen Voraussetzungen und Anforderungen gefunden. Anschließend haben Sie Ihren Wunsch bei einem- oder mehreren potentiellen Kapitalgebern vorgestellt und sind auf positive Reaktionen gestoßen.

Um das Ganze in trockene Tücher zu bringen, muss nun noch der eigentliche Kreditvertrag abgeschlossen werden. Wer jedoch denkt, dass diese Verträge standardisiert sind und man daher beim Abschluss nichts falsch machen könne, der irrt zwischen gewaltig. Es spielt eine sehr große Rolle, welche Konditionen und Bedingungen im Kreditvertrag festgelegt werden. Schließlich orientiert sich an diesem Vertrag Ihr komplettes weiteres Leben und Sie gehen eine Bindung mitunter für bis zu 30 Jahre ein. Daher sollte die Ausfertigung des Vertrages so genau wie möglich geplant und durchgedacht werden, um spätere unliebsame Überraschungen unbedingt zu vermeiden.

Insbesondere im Hinblick auf Ihre Sicherheit sollten einige Faktoren mit in den Kreditvertrag eingebaut werden. So sollten Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Finanzgeber mögliche Tilgungsaussetzungen bei Zahlungsschwierigkeiten Ihrerseits besprechen. Weiterhin sollte die Möglichkeit bestehen, Sondertilgungen vorzunehmen. Einige Finanzierende sehen dies sogar mehrmals im Jahr vor. Schließlich spielen auch die Bearbeitungsgebühren eine große Rolle, sie können angesichts der hohen Kreditsumme bei Immobiliendarlehen durchaus nennenswerte Beträge erreichen.

Selbstverständlich sollte dem Käufer beziehungsweise Bauherren klar sein, dass er mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag eine große Verantwortung für die Zukunft übernimmt. Schließlich stehen alle im Vertrag benannten Personen dafür gerade, wenn es später einmal Probleme im Rahmen der Immobilienfinanzierung geben sollte. Im übrigen sollte man sich auch bereits bei Vertragsabschluss Gedanken über eine mögliche Kündigung des Kreditvertrages machen. Dies könnte beispielsweise dann notwendig werden, wenn der Vertragspartner das Darlehen vorzeitig zurückzahlen und die Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditgeber abschließen möchte. In diesem Fall spielt eine eventuell festgelegte Vorfälligkeitsentschädigung eine große Rolle.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fakten und Informationen zu allen wichtigen, im Kreditvertrag vorhandenen Fakten zusammengestellt:


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